Auf Grundlage eines Ausbildungsvertrages mit einem Unternehmen erlernst Du einen anerkannten Ausbildungsberuf. Dabei wirken der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule als gleichberechtigte Partner zusammen. Du kannst zwischen 326 Ausbildungsberufen wählen.
kein bestimmter Schulabschluss notwendig. In der Regel wird dies aber vom Unternehmen gefordert.
von 515 bis 1500 €
Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
3 für Ausbildungsdauer 2 Jahre
4 für Ausbildungsdauer 3 u. 3,5 Jahre (Niveau gleich dem Abitur)
2- 3,5 Jahre
z.B. staatlich geprüfter Techniker, staatlich anerkannter Erzieher, staatlich geprüfter Gestalter, staatlich geprüfter Betriebswirt, staatlich geprüfter Heilpädagoge, IHK- oder Handwerksmeister, Geprüfter Fachkaufmann, geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge
6 (Niveau gleich dem Bachelor)
7 (Niveau gleich dem Master)
Da das Bildungsniveau mit dem eines Hochschulabschlusses vergleichbar ist, eröffnet sich für Dich der Weg zu betrieblichen Positionen, die sonst ausschließlich Hochschulabsolventen vorbehalten waren. Solltest Du dennoch studieren wollen, kannst Du anschließend noch an einer Hochschule oder einen Masterabschluss erreichen.
Bachelor/Master/Promotion
6,7 (Niveau gleich der beruflichen Aufstiegsfortbildung z.B. Techniker, Meister, Fachwirt usw.)
8 (Promotion)
Bachelor/Master/Promotion
6,7 (Niveau gleich der beruflichen Aufstiegsfortbildung z.B. Techniker, Meister, Fachwirt usw.)
8 (Promotion)
Bachelor
6
Für Dich bestehen sehr hohe Übernahmechancen durch Deinen Ausbildungsbetrieb und die Übernahme von Aufgaben mit Führungsverantwortung. Außerdem besteht für Dich die Möglichkeit, an einer Fachhochschule oder Universität weiter zu studieren, um einen Masterabschluss oder eine Promotion zu erreichen.
Mit der erworbenen allgemeinen Hochschulreife kannst Du an allen Hochschulen und der Berufsakademie studieren. Sie umfasst in der Regel einen kürzeren Zeitraum und schließt mit dem gleichen Niveau wie eine Hochschule/Universität ab. Außerdem kannst Du neben der Aufstiegsfortbildung arbeiten, was Dir gegenüber einem Studium finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit bringt.
Allgemeine Hochschulreife
4
Fachhochschulreife zur Berechtigung eines Studiums an einer Fachhochschule (unabhängig von der Fachrichtung)
4 (Niveau gleich dem einer Berufsausbildung)
Studium an der Berufsakademie oder einer Fachhochschule, unabhängig von der Fachrichtung, Alternativ zum Studium kannst Du auch eine Aufstiegsfortbildung absolvieren. Bei erfolgreichem Abschluss Deiner Aufstiegsfortbildung verfügst Du über das gleiche Bildungsniveau wie Absolventen einer Hochschule.
Auf Grundlage eines Ausbildungsvertrages mit einem Unternehmen erlernst Du einen anerkannten Ausbildungsberuf. Dabei wirken der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule als gleichberechtigte Partner zusammen. Du kannst zwischen 326 Ausbildungsberufen wählen.
kein bestimmter Schulabschluss notwendig. In der Regel wird dies aber vom Unternehmen gefordert.
von 515 bis 1500 €
Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
3 für Ausbildungsdauer 2 Jahre
4 für Ausbildungsdauer 3 u. 3,5 Jahre (Niveau gleich dem Abitur)
2- 3,5 Jahre
Generell haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn es bei ihnen mit dem Ausbildungsgehalt eng wird. Der monatliche Höchstsatz liegt bei 635 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Berechnet wird dieser Betrag aus dem Verdienst Deiner Eltern oder Deines Partners/Deiner Partnerin. Die Voraussetzung für BAB ist, dass Du eine staatlich anerkannte duale Ausbildung machst. Bei einer schulischen Ausbildung hast Du keinen Anspruch auf BAB. Berufsausbildungsbeihilfe wird generell bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Ob Du Anspruch auf BAB hast und wie hoch dieser Betrag ausfallen kann, kannst Du mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit ganz einfach ausrechnen.
Machst Du eine schulische Ausbildung hast Du in der Regel keinen Anspruch auf BAB. Um dennoch finanzielle Unterstützung während Deiner Ausbildung zu erhalten, kannst Du Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, beantragen. Der Höchstsatz liegt bei 590 Euro im Monat und muss nicht zurückgezahlt werden. Jede BAföG-Förderung wird individuell berechnet. Dabei werden Dein eigenes Einkommen sowie das Einkommen Deiner Eltern oder Deines Partners/Deiner Partnerin angerechnet. Einen Antrag für BAföG musst Du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Deiner Stadt einreichen. Hier werden dir auch alle weiteren benötigten Formulare erklärt.
Viele Unternehmen in Deutschland suchen derzeit ausgebildete Fachkräfte. Die Chancen stehen daher gut, dass Du von Deinem Betrieb nach der Ausbildung direkt übernommen wirst.
Vielleicht möchtest Du Dich auch weiterentwickeln und mehr Verantwortung übernehmen. Dann hast Du die Möglichkeit, an einer Weiterbildung teilzunehmen. Du Kannst Dich dadurch spezialisieren, beruflich aufsteigen oder sich selbstständig machen. →Technische Berufe: Arbeitest Du im Bereich Bau- oder Maschinentechnik, dann kannst Du dich zum „Staatlich geprüften Techniker“ weiterbilden. Für eine solche Technikerausbildung besuchst Du eine Fachschule und legst eine staatliche Prüfung ab. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit mindestens zwei Jahre. →Handwerkliche Berufe: Weiterbildung zum Meister bzw. Meisterin. Der Meistertitel ist in Deutschland ein staatlich anerkannter Berufsabschluss. Nach der Weiterbildung arbeiten viele Meister und Meisterinnen in Führungspositionen oder gründen eigene Betriebe. Zudem dürfen Meister und Meisterinnen Jugendliche in ihrem Beruf ausbilden.
Du kannst nach der Ausbildung auch an einer Hochschule studieren. Dafür benötigst Du in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung – also ein Zeugnis, mit dem Du in Deinem Herkunftsland studieren darfst. Es gibt aber auch Ausnahmen: Mit einem deutschen Meistertitel beispielsweise kannst Du an deutschen Hochschulen alle Fächer studieren. Hast Du keinen Meistertitel, aber bereits einige Jahre Berufserfahrung, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen Fächer studieren, die dem Fach Deiner Ausbildung ähneln. An manchen Hochschulen und Universitäten kannst Du sogar studieren, wenn Du lediglich eine mehrjährige Berufserfahrung in einem anerkannten Ausbildungsberuf hast.
Mit einer Aufstiegsfortbildung kann man seiner Karriere einen neuen Impuls geben, in einer leitenden Position tätig sein und weiterführende Aufgaben übernehmen.
Zu den bekanntesten Aufstiegsfortbildungen gehören die Fortbildung zum Handwerks- oder Industriemeister oder zum Techniker. Im kaufmännischen Bereich z.B. der Fachwirt.
2-3 Jahre in Vollzeit oder Teilzeit
Berufsausbildung, aber auch als Studienabbrecher/in oder Abiturient/in ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit Berufspraxis.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem Darlehen. Gefördert werden z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren oder die Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das Darlehen wird mit dem Zuschuss bewilligt und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgegeben. Ansprechpartner ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Das Stipendium richtet sich an engagierte Fachkräfte bis 24 Jahre und gilt für fachbezogene berufliche Weiterbildungen etwa zum Handwerksmeister, Techniker oder Fachwirt. Gefördert werden aber auch fachübergreifende Qualifizierungen wie Sprach- und Rhetorikkurse. Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein berufsbegleitendes Studium förderfähig.
Vier Universitäten, fünf Kunsthochschulen, fünf Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und das besondere Angebot der Berufsakademie Sachsen bieten zusammengenommen ein riesiges Spektrum an fast 500 Studienmöglichkeiten von A wie Afrikastudien bis Z wie Zahnmedizin.
3-5 Jahre
Wer eine Hauptschule, eine Realschule, ein Gymnasium, eine integrierte Gesamtschule oder eine Schule mit mehreren Bildungsgängen besucht, kann ab Klasse 10 Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten. Das gilt auch für das Studium an einer Hochschule.
Vier Universitäten, fünf Kunsthochschulen, fünf Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und das besondere Angebot der Berufsakademie Sachsen bieten zusammengenommen ein riesiges Spektrum an fast 500 Studienmöglichkeiten von A wie Afrikastudien bis Z wie Zahnmedizin.
3-5 Jahre
Wer eine Hauptschule, eine Realschule, ein Gymnasium, eine integrierte Gesamtschule oder eine Schule mit mehreren Bildungsgängen besucht, kann ab Klasse 10 Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten. Das gilt auch für das Studium an einer Hochschule.
3 Jahre
Die Ausbildung an einer Berufsakademie kann mit BAföG gefördert werden. Es gelten weitestgehend die gleichen Regelungen wie für Studierende an Hochschulen. Das Studium an einer staatlichen Berufsakademie ist zwar dem Grunde nach förderungsfähig, ob es aber angesichts der Ausbildungsvergütung tatsächlich zur Förderung kommt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Das Abendgymnasium führt berufsbegleitend je nach Eingangsvoraussetzung nach zwei oder drei Jahren Unterricht zum Abitur.
Am Kolleg erwerben Erwachsene im Vollzeitunterricht das Abitur, die Schüler sind also nicht berufstätig.
Der Unterricht deckt das breite Spektrum allgemeinbildender Fächer ab. Kernfächer setzen Schwerpunkte. Wie an den allgemeinbildenden Gymnasien findet der Unterricht in Grund- und Leistungskursen statt.
Alter 19 Jahre, Haupt- oder Realschulabschluss sowie abgeschlossene Berufsausbildung bzw. 3-jährige Berufstätigkeit
2- 3 Jahre
Wer eine Hauptschule, eine Realschule, ein Gymnasium, eine integrierte Gesamtschule oder eine Schule mit mehreren Bildungsgängen besucht, kann ab Klasse 10 eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten. Das gilt auch für das Studium an einer Hochschule.
Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung und berücksichtigt spezifische Lebens- und Berufserfahrung. Die Fachoberschule wird in folgenden Fachrichtungen angeboten: Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie Gestaltung Gesundheit und Soziales Technik Wirtschaft und Verwaltung
Wer eine Hauptschule, eine Realschule, ein Gymnasium, eine integrierte Gesamtschule oder eine Schule mit mehreren Bildungsgängen besucht, kann ab Klasse 10 Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten.
Berufsausbildung, aber auch als Studienabbrecher/in oder Abiturient/in ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit Berufspraxis.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem Darlehen. Gefördert werden z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren oder die Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das Darlehen wird mit dem Zuschuss bewilligt und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgegeben. Ansprechpartner ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Das Stipendium richtet sich an engagierte Fachkräfte bis 24 Jahre und gilt für fachbezogene berufliche Weiterbildungen etwa zum Handwerksmeister, Techniker oder Fachwirt. Gefördert werden aber auch fachübergreifende Qualifizierungen wie Sprach- und Rhetorikkurse. Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein berufsbegleitendes Studium förderfähig
Während Deines Berufslebens wirst Du nicht darum herumkommen Dich weiterzubilden. Sachsen und die Europäische Union unterstützen Dich dabei in hohem Maße. So wirst Du z.B. mit dem Weiterbildungsscheck individuell bei der Erlangung von beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen unabhängig von Deinen Tätigkeiten im Unternehmen unterstützt. Aber auch Dein Unternehmen selbst wird bei Deiner Weiterbildung mit dem Weiterbildungsscheck betrieblich unterstützt. Ansprechpartner für diese Förderinstrumente ist die Sächsische Aufbaubank.
Daneben gibt es außerdem noch diverse Förderinstrumente der Bundesregierung wie den Bildungsgutschein, die Bildungsprämie oder das Weiterbildungsstipendium. Informationen dazu findest Du im Internet.